Allgemeine Bedingungen der AGGM
Die AGGM hat gemäß der §§ 16 und 26 Gaswirtschaftsgesetz 2011 ihre Rechtsverhältnisse mit den Bilanzgruppenverantwortlichen und den Verteilernetzbetreibern in Allgemeinen Bedingungen zu regeln. Die Allgemeinen Bedingungen der AGGM werden durch die Energie-Control Austria genehmigt.
Marktgebiet Ost
Marktgebiet Tirol und Vorarlberg