Versorgungssicherheit
Gemäß §18 GWG 2011 ist das Engpassmanagement eine reguläre Aufgabe von AGGM.
Durch AGGM wird die Versorgungssicherheit gewährleistet, insbesondere durch:
- die vorausschauende Planung des Netzausbaues
- die Erstellung des Kapazitätsausweises für Entry-/Exitpunkte im Verteilergebiet
- die Bestätigung von Netzzugangsanträgen im Verteilergebiet
- die Kapazitätsbeschaffung in den vorgelagerten Netzen
- die Koordination der Instandhaltungsplanung
- die gewissenhafte Netzsteuerung des Verteilergebietes im operativen Betrieb
- die Ausgleichsenergiebewirtschaftung in den Marktgebieten
AGGM hat im Beziehungsgeflecht des nationalen Notfallplans eine zentrale Rolle und hat die Aufgabe des Monitorings der Versorgungslage. Die Erdgas-Energielenkungsdaten-Verordnung 2017 (G-EnlD-VO 2017) sieht dafür auch Datenmeldungen von Versorgern bzw. Bilanzgruppenverantwortlichen vor, die über AGGM erfolgen.
Falls Sie Informationen bezüglich der Energielenkungsdatenmeldungen benötigen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
Beziehungsgeflecht im Engpassmanagement gemäß nationalem Notfallplan