KNEP

Koordinierter Netzentwicklungsplan

Als Marktgebietsmanager erstellt die AGGM biennal einen Koordinierten Netzentwicklungsplan (KNEP) für die Planung und Optimierung der österreichischen Fernleitungs-Infrastruktur. Der KNEP umfasst einen Planungszeitraum von mindestens zehn Jahren und bezieht sich ausschließlich auf das Marktgebiet Ost, das als einziges über Fernleitungen verfügt.

Bei der Erstellung des KNEP werden die technische und wirtschaftliche Zweckmäßigkeit, die Klimaneutralität 2040, die Interessen aller Marktteilnehmer sowie die Kohärenz mit dem gemeinschaftsweiten Netzentwicklungsplan (TYNDP) und dem Integrierten Netzentwicklungsplan (NIP) berücksichtigt.

Die rechtlichen Grundlagen für die Netzentwicklungsplanung durch die AGGM sind § 14 und § 63 des Gaswirtschaftsgesetzes (GWG 2011). Die Erstellung des KNEP erfolgt gemeinsam mit den österreichischen Fernleitungsnetzbetreibern und unter Berücksichtigung der Langfristigen und integrierten Planung (LFiP).

Der KNEP wird vor der Einreichung bei der E-Control öffentlich konsultiert. Nach der Genehmigung durch die E-Control wird der KNEP sowie der Bescheid und die Einreichversion von der AGGM veröffentlicht.

Ziele des KNEP

  • Deckung der Nachfrage an Leitungskapazitäten zur Versorgung der Endverbraucher:innen unter Berücksichtigung von Notfallszenarien
  • Realisierung der Klimaneutralität Österreichs bis 2040 durch die Weiterentwicklung des österreichischen Fernleitungsnetzes
  • Integration des Energiesektors unter Berücksichtigung der Hochwertigkeit gasförmiger Energieträger und durch die Verknüpfung verschiedener Energieträger und Sektoren
  • Erzielung eines hohen Maßes an Verfügbarkeit der Leitungskapazität (Versorgungssicherheit der Infrastruktur)
  • Deckung der Transporterfordernisse
  • Verpflichtung zur Erfüllung des Infrastrukturstandards gemäß Art. 6 der Verordnung (EU) Nr. 994/2010

Koordinierter Netzentwicklungsplan 2024

Geplanter Zeitraum: 2025 – 2040+
2 Fernleitungsnetzbetreiber
1.700 km Fernleitungsnetz
556 MW Verdichterleistung
Marktgebiet Ost

Ablauf der KNEP-Erstellung 2024

Datenerhebung

Das Kapazitätsszenario für den Koordinierten Netzentwicklungsplan 2024 wird einerseits auf Basis der letzten CAM NC Erhebung und anderseits zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit erstellt. Dazu werden differenzierte Importrouten sowie ein hohes Maß an Verfügbarkeit von Leitungskapazitäten betrachtet, um eine durchgehende Versorgung der Abnehmer in Österreich und der Nachbarländer zu garantieren. Das Kapazitätsszenario wird des Weiteren mit der Regulierungsbehörde E-Control Austria abgestimmt.

Unverbindliche Kapazitätsanfragen von Netznutzern und Projektmeldungen von angrenzenden Netzbetreibern können fortlaufend bei den Fernleitungsnetzbetreibern Gas Connect Austria GmbH und Trans Austria Gasleitung GmbH eingebracht werden.

Planung

Im Rahmen der Planung für das Methannetz werden Maßnahmen ausgearbeitet, um die angeforderten Kapazitäten bereitzustellen.

Für die Planung des Wasserstoffnetzes werden einerseits die Wasserstoffprojekte im Verteilergebiet der Langfristigen und integrierten Planung berücksichtigt, um eine umfassende und bedarfsgerechte Planung für Österreich zu gewährleisten. Andererseits fließen die Ergebnisse des Netzentwicklungsplans auf europäischer Ebene (TYNDP), des European Hydrogen Backbones (EHB) sowie die nationalen Netzentwicklungspläne der angrenzenden Länder mit ein.

Konsultation

Die vierwöchige Konsultation zum aktuellen KNEP wird von 28. Oktober bis 23. November 2024 stattfinden. Während dieser Zeit haben Marktteilnehmer die Möglichkeit eine Stellungnahme zum aktuellen KNEP abzugeben. Die Stellungnahmen werden auf der Homepage der AGGM veröffentlicht und in der Ausgabe 2 des KNEPs dementsprechend berücksichtig.

Austrian Gas Infrastructure Day (AGID)

Am AGID wird der aktuelle Koordinierte Netzentwicklungsplan den Marktteilnehmern präsentiert. Der AGID 2024 wird als Hybridveranstaltung am 5. November 2024 in Wien stattfinden.

Genehmigung

Es ist geplant, dass der aktuelle KNEP Ende Dezember zur Genehmigung eingereicht wird, sodass Anfang 2025 mit einem Bescheid der E-Control Austria zu rechnen ist.

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